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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge

Apartments Anneliese – Ferienwohnungen in Rauris

Stand: 17.05.2026

​​§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung unter www.apartments-anneliese.com für sämtliche Angebote, Reservierungen und Beherbergungsverträge in Bezug auf die durch die Vermietungsgemeinschaft Apartments Anneliese (Lisa Schöberl & Elena Schöberl), Gaisbachstraße 8, 5661 Rauris, Österreich, vermieteten Ferienwohnungen.

Sondervereinbarungen werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen. Diese AGB gelten gegenüber allfälligen Sondervereinbarungen subsidiär.

§ 2 Begriffsdefinitionen

Beherberger: Vermietungsgemeinschaft Apartments Anneliese (Lisa Schöberl & Elena Schöberl), UID-Nr.: ATU83198914.

Gast: eine natürliche Person, die Beherbergungsleistungen in Anspruch nimmt.

Vertragspartner: eine natürliche oder juristische Person, die als Gast oder im Namen eines Gastes einen Beherbergungsvertrag abschließt.

Beherbergungsvertrag: Der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in den nachfolgenden Bestimmungen geregelt wird.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des vom Vertragspartner gelegten Angebots durch den Beherberger zustande.

Preisnachlässe oder Sonderangebote können nur berücksichtigt werden, wenn diese vom Vertragspartner bereits bei Angebotslegung ausdrücklich geltend gemacht werden.

Das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages wird durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung per E-Mail an den Vertragspartner dokumentiert.

Bei Buchungen über externe Plattformen (z. B. Airbnb, Booking.com) gelten ergänzend die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Plattform.

§ 4 Preise und Leistungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Angebotslegung auf der Homepage www.apartments-anneliese.com veröffentlichten Preise.

Im Übernachtungspreis enthalten sind Bettwäsche und Handtücher.

Zusätzlich zum Übernachtungspreis werden folgende Leistungen verrechnet:

  • Endreinigung: 80,00 € pro Aufenthalt

  • Ortstaxe der Gemeinde Rauris: 3,00 € pro Person und Nacht ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (inkl. Mobility Card)

  • Optionale Zusatzleistungen (z. B. Mitnahme eines Haustieres, siehe § 9) nach Vereinbarung

Der sich daraus ergebende Gesamtpreis wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen Buchungsbestätigung und Beginn der Beherbergung, werden die Preise entsprechend angepasst. Übersteigt eine daraus resultierende Preiserhöhung 5 %, ist ein Vertragspartner, der Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, berechtigt, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des geänderten Gesamtpreises vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

§ 5 Zahlung

Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht verlangt. Der vereinbarte Gesamtpreis einschließlich aller Zusatzleistungen, Ortstaxe und der gesetzlichen Umsatzsteuer ist spätestens bei Abreise des Gastes vollständig zu bezahlen.

Akzeptierte Zahlungsmittel sind:

  • Barzahlung in Euro

  • Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto

  • PayPal

 

Werden bargeldlose Zahlungsmittel verwendet, trägt der Vertragspartner sämtliche damit verbundenen Gebühren.

Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.

§ 6 Kaution

Zur Absicherung offener Forderungen sowie allfälliger Schäden ist bei Aufenthaltsbeginn eine Kaution in Höhe von 300,00 € pro Wohneinheit zu hinterlegen.

Die Kaution kann in bar oder per vorab geleisteter Überweisung erbracht werden.

Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei Bargeldhinterlegung im Regelfall am Abreisetag nach Übergabe der Wohnung, bei Überweisung binnen 14 Tagen nach Abreise auf das vom Vertragspartner bekanntgegebene Konto, jeweils abzüglich allfälliger berechtigter Ansprüche des Beherbergers.

Die Rückerstattung bedeutet keinen Verzicht auf weitergehende Ansprüche des Beherbergers. Diese können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen gesondert geltend gemacht werden.

 

§ 7 Beginn und Ende der Beherbergung

Der Gast ist berechtigt, die gemieteten Räumlichkeiten ab 15:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen. Eine frühere Anreise ist nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit möglich.

Am Abreisetag sind die gemieteten Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Ein späterer Check-out ist nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit möglich. Bei verspäteter Räumung ohne Absprache ist der Beherberger berechtigt, eine weitere Nacht in Rechnung zu stellen.

Wird eine Unterkunft aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung erstmalig vor 6:00 Uhr morgens in Anspruch genommen, gilt die vorangegangene Nacht als erste Übernachtung.

§ 8 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Rücktritt durch den Vertragspartner (Stornobedingungen):

Der Vertragspartner kann jederzeit vor dem vereinbarten Ankunftstag durch einseitige schriftliche Erklärung (z. B. per E-Mail an info@apartments-anneliese.com) vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfreie Stornierung

  • 29 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: 50 % des Gesamtpreises

  • 13 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag sowie bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des Gesamtpreises

 

Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Beherberger.

Rücktritt durch den Beherberger:

Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungspflichten aus dem Beherbergungsvertrag nicht fristgerecht nach, ist der Beherberger berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

Erscheint der Gast bis 21:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und wurde kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, besteht keine Beherbergungspflicht.

Bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung des Beherbergers aufgelöst werden.

Behinderungen bei der Anreise:

Kann der Gast aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser, Lawinengefahr mit Straßensperre) am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen und sind sämtliche Anreisemöglichkeiten objektiv unmöglich, besteht für die Dauer der Behinderung keine Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Wird die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich, lebt die Entgeltzahlungspflicht ab diesem Zeitpunkt wieder auf.


 

§ 9 Haustiere

Die Mitnahme eines Hundes ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Beherbergers zulässig. Für die Mitnahme eines Hundes wird eine einmalige zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 € pro Aufenthalt verrechnet.

Der Gast ist verpflichtet, den mitgebrachten Hund ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen. Der Gast muss über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung oder eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, die durch den konkreten Hund verursachte Schäden abdeckt. Der Nachweis ist auf Verlangen des Beherbergers zu erbringen.

Sonstige Haustiere sind nicht gestattet.

§ 10 Pflichten des Vertragspartners

Der Gast ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten sowie deren Einrichtung sorgsam zu behandeln und Schäden oder Mängel unverzüglich dem Beherberger anzuzeigen.

Der Vertragspartner haftet solidarisch mit dem Gast für sämtliche durch den Gast, diesem zuzurechnende Personen oder von diesem mitgebrachte Haustiere schuldhaft verursachten Schäden.

Die in den Apartments ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Der Gast verpflichtet sich, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten.

§ 11 Rechte des Vertragspartners

Durch Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume sowie der allgemein zugänglichen Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes.

§ 12 Pflichten des Beherbergers

Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard des Beherbergungsbetriebes entsprechenden Umfang zu erbringen.

Im Übernachtungspreis enthaltene Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung der Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand sowie Bettwäsche und Handtücher. Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen wie die Endreinigung und die Mitnahme eines Hundes sind gemäß § 4 und § 9 gesondert zu entrichten.

§ 13 Rechte des Beherbergers

Der Beherberger ist berechtigt, jederzeit eine Abrechnung oder Zwischenabrechnung vorzunehmen.

Verweigert der Vertragspartner die Zahlung des vereinbarten Entgelts oder befindet er sich damit im Rückstand, stehen dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Gast eingebrachten Sachen zu.

§ 14 Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

Der Beherberger ist berechtigt, dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Gast zumutbar ist, insbesondere bei geringfügigen und sachlich gerechtfertigten Abweichungen (z. B. die gemieteten Räumlichkeiten sind unbenutzbar geworden, Überbuchung, wichtige betriebliche Maßnahmen). Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzunterkunft trägt der Beherberger.

§ 15 Haftungsbeschränkungen

Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, ist die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Verschulden.

Folgeschäden, immaterielle oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.

Die Haftung des Beherbergers gemäß §§ 970 ff ABGB (Haftung für eingebrachte Sachen) bleibt hiervon unberührt.

§ 16 Haftung für eingebrachte Sachen

Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung ist der Höhe nach durch die gesetzlich vorgesehenen Haftungsgrenzen beschränkt.

Da in den Apartments kein Safe vorhanden ist, wird ausdrücklich empfohlen, Wertgegenstände nicht im Apartment zurückzulassen. Auf Wunsch kann eine Verwahrung durch den Beherberger vereinbart werden.

Die Haftung des Beherbergers erlischt, wenn der eingetretene Schaden nicht unverzüglich gemeldet wird. Dies gilt nicht, wenn die Sachen vom Beherberger zur Aufbewahrung übernommen wurden.

Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 15 sind anwendbar.

§ 17 Verlängerung der Beherbergung

Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthaltes besteht nicht. Eine Verlängerung kann nur mit Zustimmung des Beherbergers erfolgen.

Ist dem Gast die Abreise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser) unmöglich, verlängert sich der Beherbergungsvertrag automatisch für die Dauer der Unmöglichkeit. Der Beherberger ist berechtigt, das übliche Entgelt zu verlangen.

 

§ 18 Beendigung des Beherbergungsvertrages

Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Vermietungserlöse.

Der Beherberger kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Der Gast (einschließlich ihm zuzurechnender Personen oder mitgebrachter Haustiere) macht von den gemieteten Räumlichkeiten oder allgemeinen Teilen des Beherbergungsbetriebes einen erheblich nachteiligen Gebrauch oder verhält sich grob ungehörig gegenüber dem Beherberger oder anderen Gästen;

  • Der Gast leidet an einer ansteckenden Krankheit oder wird sonst pflegebedürftig;

  • Fällige Forderungen des Beherbergers werden trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt;

  • Die Vertragserfüllung durch den Beherberger wird durch höhere Gewalt unmöglich (z. B. Elementarereignisse, behördliche Verfügungen).

Durch den Tod des Gastes endet der Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung.

§ 19 Erkrankung des Gastes

Erkrankt ein Gast während des Aufenthaltes, sorgt der Beherberger auf Wunsch oder bei Gefahr in Verzug für ärztliche Betreuung auf Kosten des Gastes.

Dem Beherberger gebührt Ersatz für alle aufgrund der Erkrankung des Gastes entstandenen Aufwendungen sowie sonstigen Nachteile (z. B. zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionskosten, entgangene Mieteinnahmen).

§ 20 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Vertragspartners und des Gastes erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Beherbergers, abrufbar unter www.apartments-anneliese.com sowie auf Anfrage in Druckform erhältlich.

§ 21 Sonstiges

Aufrechnungen durch den Vertragspartner sind nur bei Zahlungsunfähigkeit des Beherbergers oder bei rechtskräftig festgestellten oder vom Beherberger anerkannten Forderungen zulässig.

Offensichtliche Druck- und Schreibfehler binden den Beherberger nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 22 Beschwerden

Trotz aller Bemühungen des Beherbergers können Beschwerden des Gastes nicht ausgeschlossen werden. Allfällige Beschwerden sind dem Beherberger unverzüglich mitzuteilen (z. B. per E-Mail an info@apartments-anneliese.com), damit dieser Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen.

§ 23 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Der Beherberger ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 24 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes in 5661 Rauris.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Vertragspartner als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist das für den Sitz des Beherbergers sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

Apartments Anneliese · Gaisbachstraße 8, 5661 Rauris · Lisa & Elena Schöberl

www.apartments-anneliese.com · info@apartments-anneliese.com

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